Seit 18.09.2018 kann es beantragt werden. Das Baukindergeld – Die Regierung möchte Familien und Alleinerziehende mit diesem Programm bei dem Erwerb einer neuen Immobilie finanziell unterstützen. Die Förderung wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter dem Namen „KFW424“ geführt, weitere Details lesen Sie in unserer Übersicht:

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren
  • Ungeborene Kinder müssen bis spätestens 3 Monate nach Einzug geboren sein
  • Der Antragsteller muss für das Kind kindergeldberechtigt sein
  • Es dürfen keine weiteren Immobilien im Besitz sein
  • Ihr zu versteuerndes, jährliches Bruttohaushaltseinkommen darf bei maximal 90.000 Euro liegen (bei einem Kind)
  • Für jedes weitere Kind darf das Bruttohaushaltseinkommen um maximal 15.000 Euro höher sein
  • Die Bestandsimmobilie wurde nach dem 01.01.2018 gekauft oder die Baugenehmigung des Neubaus wurde nach dem 01.01.2018 erteilt

Wie hoch ist die Förderung?

  • Sie erhalten 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro, solange das Kind das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat
  • Somit bei Familien mit einem Kind insgesamt 12.000 Euro, bei zwei Kindern 24.000 Euro und so weiter

Wo kann ich die Förderung beantragen?

  • Die Beantragung können Sie über die Homepage der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen
  • Mit wenigen Klicks können Sie herausfinden, ob Sie auch wirklich förderungsberechtig sind

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

  • Sie können den Antrag erst stellen, wenn Sie in Ihrer neuen Immobilie gemeldet sind
  • Spätestens 3 Monate nach Einzug muss der Antrag bei der KfW eingereicht sein. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum
  • Die Antragsfrist verlängert sich bis zum 31.12.2018, falls Sie zwischen 01.01. und 18.09.2018 eingezogen sind

Muss ich das Baukindergeld zurückzahlen?

  • Nein, das Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden

Wie wird es ausgezahlt?

  • Jährlich. Die erste Auszahlung erfolgt nach Antragstellung. Aufgrund des hohen Aufkommens sollten Wartezeiten eingeplant werden.

Wie viele Kinder maximal?

  • Bislang sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Anzahl angegeben

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres
  • Grundbuchauszug
  • Amtliche Meldebestätigung

 

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage der KFW.