Wir befinden uns mitten in der Grillsaison. Und was wollen die meisten dort? Na klar, Freunde treffen, die sommerlichen Stunden genießen und ordentlich bruzzeln. Gas, Kohle, Elektro – Die Vorlieben sind vielfältig, der Streit darüber auch.
Aber was darf ich eigentlich und wann könnte es Ärger geben? Damit euer Barbecue nicht zum Rechtsstreit wird klären wir auf.
Für das Grillen auf dem Balkon oder auf dem Garten gibt es kein gesetzliches Verbot, allerdings Einschränkungen.
§364 Absatz 2 ABGB
Indirekte Einwirkungen wie Rauch, Geruch und Lärm auf Nachbargrundstücke sind beim Grillen im Garten untersagt, wenn sie das gewöhnliche Maß überschreiten. Dafür muss allerdings eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Benutzung des Grundstücks vorliegen – etwa extreme Rauchentwicklung. In einem solchen Fall könnte der Nachbar sogar mit einer Unterlassungsklage gegen Sie vorgehen. Als Maßstab wird immer das Empfinden eines Durchschnittsmenschen herangezogen. Neben den ABGB können zudem ortspolizeiliche Verordnungen zu Grill und Ruhezeiten festgelegt werden.
Grillen auf dem Balkon oder im Garten
Schauen Sie hier bitte zu allererst in Ihren Mietvertrag und die zugehörige Hausordnung. Häufig gibt es hier Regelungen die bereits Aufschluss darüber geben was erlaubt ist und was nicht. Sollte es sich um Ihre selbstgenutzte Eigentumswohnung handeln gilt für Sie natürlich ebenfalls die Hausordnung der Eigentümergeschmeinschaft. Wurde kein Verbot explizit ausgewiesen, so gilt auch kein Grillverbot. Trotzdem darf man seine Nachbarn nicht beeinträchtigen. Fühlen sich Nachbarn durch Ihr Grillfest belästigt (z.B. Rauchentwicklung, Geruch, Lärm) droht Ärger. Unser Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Nachbarn nicht durch Ihre Grillsession belästigen. Informieren Sie diese im Zweifel im Vorfeld oder laden Sie diese doch einfach zu einer Kostprobe mit ein. Eine harmonische Nachbarschaft hat noch niemandem geschadet. Am wenigsten stören im übrigen Gas oder Elektrogrills. Aufgrund Ihrer verminderten Rauchentwicklung fühlen Sie Nachbarn am wenigsten belästigt. Sollten Sie vor der Neuanschaffung eines Grills stehen und zudem zu Ihren Nachbarn wenig räumliche Distanz aufweisen könnten Sie dies in Ihrer Kaufentscheidung mit einfließen lassen.