Tipps Mietvertrag: Was Sie bei der Erstellung des Mietvertrages beachten sollten. „Schatz, schreib du mal schnell den Mietvertrag für unsere neuen Mieter“ So oder so ähnlich spielt es sich häufig ab,
dabei kann ein falsch oder nicht vollständig ausgefüllter Mietvertrag gerade für den Vermieter sehr teuer werden.

WIR WOLLEN IHNEN DAHER EIN PAAR TIPPS MIT AN DIE HAND GEBEN.

Die Rechtsprechung ändert sich laufend und veraltete Klauseln im Mietvertrag führten bereits in der Vergangenheit oft zur Nichtigkeit. So musste zum Beispiel der Vermieter für die Schönheitsreparaturen in der Wohnung aufkommen und nicht wie vereinbart der Mieter. Wie das sein kann? Veraltete Formulierungen die den Mieter benachteiligen wurden für nichtig erklärt, so zum Beispiel auch bei dem Thema Schönheitsreparaturen, wodurch einige Vermieter für diese Kosten aufkommen mussten. Je nach Wohnung und notwendiger Renovierungsarbeiten können dies mehrere Tausend Euro bedeuten.

Um sich zu schützen sollten Sie daher unbedingt einige Dinge beachten:

  • Informieren Sie sich ausführlich über das aktuelle Mietrecht
  • Verwenden Sie einen aktuell rechtsgültigen Mietvertrag. (Formulare erhalten Sie als Mitglied zum Beispiel bei Eigentümerverbänden)
  • Wählen Sie die für Sie passende Art des Mietvertrages: befristeter Mietvertrag, unbefristeter Mietvertrag, Indexmietvertrag, Staffelmietvertrag.
a) Welcher Mietvertrag passt am besten zu Ihrer zukünftigen Lebensplanung?
b) Wollen Sie die Wohnung irgendwann selbst beziehen?
c) Könnte eventuell bald ein Verkauf oder Schenkung an Ihre Kinder anstehen?
d) Wollen Sie die Wohnung langfristig oder kurzfristig vermieten?

All diese Überlegungen sollten bei der Wahl der richtigen Mietvertragsform eine Rolle spielen.

  • Tragen Sie ALLE Mietvertragsparteien in den Mietvertrag ein.
  • Verlangen Sie nach Möglichkeit eine Kaution und tragen Sie die Höhe der Kaution ein. (Maximal 3 Monatskaltmieten sind zulässig)
  • Treffen Sie Vereinbarungen zu den Neben-/Betriebskosten. (Diese Kosten sind größtenteils auf den Mieter umlegbar. Nicht umlegbar sind z.B. Verwaltergebühren, Rücklagenbildung etc.)
  • Treffen Sie Vereinbarungen zu der Kaltmiete, Miete für Garagen oder PKW-Stellplätze etc..
  • Vereinbaren Sie gültige Regelungen zu den Kündigungsmöglichkeiten und Ihren Möglichkeiten zur Mieterhöhung (auch hier gibt es mehrere Varianten und Möglichkeiten).
  • Legen Sie fest, welche Räumlichkeiten Bestandteil des Mietvertrages sind und welche sonstigen Räumlichkeiten, wie zum Beispiel Kellerräume etc. vom Mieter genutzt werden dürfen. Außerdem sollte eine Regelung über die Nutzungsart (gewerblich / privat) existieren.
  • Vereinbaren Sie gültige Regelungen zu Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturklauseln.
  • Geben Sie Hinweise zu Ihrer Hausordnung bzw. zur Hausordnung der Gemeinschaft.
  • Individualvereinbarungen sind grundsätzlich möglich, dürfen den Mieter jedoch nicht unangemessen benachteiligen.
  • Sind Möbel vorhanden die Sie mit vermieten? Hier sollten Sie unbedingt darauf achten, dass auch hier Vereinbarungen darüber getroffen werden, wer für die Instandhaltung und mögliche Reparaturkosten aufkommt.
  • usw.
Jede Immobilie ist individuell zu betrachten und benötigt einen auf die jeweilige Wohnung bzw. das Haus abgestimmten Mietvertrag.

Vorsicht bei Muster Mietvertrag aus dem Internet

Im Internet gibt es zahlreiche Mustermietverträge, teilweise sogar kostenlos. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Häufig werden die Formulare nicht auf den neuesten Stand gebracht, wodurch Klauseln teils nicht mehr aktuell und somit falsch sind. Bedenken Sie immer: Sollte es zu einem Streitfall oder gar einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, bildet der verwendete Mietvertrag die rechtliche Grundlage.