Vor dem Verkauf des Hauses oder der Eigentumswohnung ergibt sich die Frage, versucht der Eigentümer den Verkauf alleine oder nimmt er die Hilfe eines professionellen Maklers in Anspruch?

Diese Frage kann nicht generell beantwortet werden, da es auf den Einzelfall ankommt.

Unter welchen Bedingungen wird die Immobilie verkauft. Handelt es sich um einen Notverkauf, vielleicht wegen Erbauseinandersetzungen, Scheidung oder Zwangsversteigerung auf Antrag der Banken. Liegt das Motiv darin, die eigene Liquidität zu erhöhen, oder mit dem Erlös soll ein anderes Objekt erworben werden.

Vorab ist eine Bewertung des Verkehrswertes seiner Immobilien erforderlich. Hier gibt es professionelle Berater, die den Verkehrswert der Immobilie ermitteln. Die Lage, der bauliche Zustand, Baujahr sind wesentliche Kriterien. Entscheidet der Verkäufer sich für einen Makler erhält dieser mit der Beauftragung auch meist eine Wertermittlung inklusive. Entscheidet der Verkäufer sich zunächst für den Privatverkauf, ist es ratsam hier einen Fachmann für die Ermittlung heranzuziehen. Von Onlinebewertungen wird dringend abgeraten, Immobilien sind zu individuell um diese anhand von Eckdaten online berechnen zu lassen. Eine Besichtigung vor Ort ist unerlässlich.

Wählt der Verkäufer den Weg des Privatverkaufs muss dieser vorab einen Angebotspreis ermitteln lassen. Mit seiner Preisvorstellung geht der Verkäufer nun guter Dinge an den Markt und siehe da, die ersten Interessenten melden sich und wünschen eine Besichtigung. Anfänglich sieht der Verkäufer den Verkauf als problemlos an, da mehrere Interessenten das Objekt besichtigt haben. Aber schon nach einiger Zeit sind die so hoch Interessierten allemal in der Versenkung verschwunden. Einige pokern noch um den Preis, geben dann ein Gebot ab, welches inakzeptabel ist.

In 7o bis 80 Prozent laufen so die ersten Erfahrungen beim Verkauf einer Immobilie durch den Eigentümer selbst.

Der Verkäufer überlegt ob er den Preis runtersetzen soll oder spielt nun häufig mit dem Gedanken doch einen Makler einzuschalten.

Dadurch, dass sich jeder „Immobilienmakler“ nennen darf, gibt es viele schwarze Schafe und es ist es nicht einfach den Richtigen mit dem Verkauf zu beauftragen.

Welche Referenzen hat der Makler, wie lange betreibt er sein Geschäft, ist er Mitglied in einem Immobilienverband? Nach diesen grundliegenden Kriterien sollte der Verkäufer einen Auftrag erteilen. Dieser Auftrag ist meistens zeitlich begrenzt und es entstehen im Falle des Misserfolges keinerlei Kosten. Ein Makler, der die örtlichen Gegebenheiten kennt, wird auch von vorneherein einen realistischen Preis ermitteln.

Weiterhin besitzt jeder Immobilienvermittler eine Interessentenkartei, aus der sich eventuell schon ein künftiger Käufer abzeichnet. Im Vorfeld kann der Makler auch die finanzielle Situation des Interessenten besprechen und eine Finanzierung anbieten. Viele Verkäufe scheitern nicht an dem Willen des Käufers, sondern an der Nichtfinanzierbarkeit. Zu geringes Eigenkapital, die Höhe der Nebenkosten, die insgesamt mit den Notar- Gerichts- Maklergebühren, Grunderwerbssteuer über 10% vom Verkaufspreis betragen. Sind diese Hürden allerdings übersprungen steht einem Notartermin nichts mehr im Wege.

Die vertragliche Gestaltung des Verkaufs wird vom Notar (häufig in Absprache mit dem Makler) erledigt, der auch dafür sorgt, dass das Grundbuch bereinigt, die Fälligkeitstermine der Gelder überprüft und den wirtschaftlichen Übergang des Objektes festlegt.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die meisten mit dem Privatverkauf einer Immobilie schnell überfordert sind, da dies häufig nur 1x oder 2x im Leben ansteht.

Für gute Makler ist dieses eben Tagesgeschäft, wo alle Abläufe sitzen. Ein Privatverkauf ist natürlich möglich ist, der Weg über einen Makler führt jedoch für die meisten Verkäufer am ehesten zum gewünschten Verkaufserfolg.

Die Statistiken in den hiesigen Onlineportalen belegen dies ebenfalls, die meisten Verkäufer beauftragen für den Verkauf Ihrer Immobilie einen Immobilienmakler Ihres Vertrauens.