Mietnomaden sind die Horrorvorstellung eines jeden Vermieters.

Wer eine oder mehrere Immobilien als Kapitalanlage bzw. zur Altersvorsorge besitzt möchte sein Investment gut angelegt wissen und Risiken wie Mietnomaden meiden. Mietnomaden zahlen in der Regel nicht nur über mehrere Monate hin keine Miete sondern produzieren auch Anwaltskosten, Gerichtskosten und häufig muss auch die Wohnung wieder instand gesetzt werden. Bis dahin ist es jedoch ein weiter Weg, denn auch Mietnomaden hat man meist erst nach mehreren Monaten aus seinem Eigentum.  

Was ist also der beste Schutz gegen Mietnomanden? Nun kurz und knapp: Am besten ist es, gar nicht erst an Mietnomaden zu vermieten. Häufig hören wir von Vermietern die sich bislang privat um die Vermietung gekümmert haben: „Man kann den Leuten doch sowieso nur vor den Kopf schauen“. Diese Aussage ist nicht gänzlich falsch und auch das Bauchgefühl wird bei der Auswahl des Mieters immer eine Rolle spielen, allerdings darf dies niemals das Hauptkriterium sein. Viel mehr sollte das gute oder schlechte Baugefühl mit verlässlichen Auskünften untermauert werden.  Sinnvolle Maßnahmen um das Risiko zu minimieren sind:

– Einholen einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung oder allgemeine Auskunft des Vorvermieters.
– Prüfung des Personalsausweises – Ist ein aktueller Wohnort angegeben?
– Bonitätsprüfungen  (Schufa, Creditreform etc.)
– Forderung einer Kaution zur Überprüfung der Liquidität
– Prüfung der Gehaltsabrechnungen um abzuschätzen ob der Interessent die monatlichen Belastungen auch tragen kann.

Wer diese Regeln befolgt minimiert deutlich sein Risiko und hat auch langfristig Freude an seinen Immobilien.

Aber was tun wenn man doch an einen Mietnomaden geraten ist?

Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen und Sie haben bereits einen Mietnomaden in Ihrer Immobilie? Zunächst einmal sollte Ihnen bewusst sein, dass es viele Mietnomaden darauf anlegen aus der Wohnung herausgeklagt zu werden. Bei einer gewissen Höhe an rückständigen Mieten haben Sie das Recht auf Kündigung, allerdings ist der Mieter damit noch nicht ausgezogen.

Ist der Mieter innerhalb der Fristsetzung nicht ausgezogen bleibt nur die Räumungsklage – Diese dauern jedoch häufig ein Jahr oder auch länger. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen um keine Formfehler zu begehen.

Nachdem der Mieter ausgezogen ist können Sie Ihr Eigentum wieder betreten und begutachten. In der Regel bleiben Vermieter auf Renovierungskosten sitzen, denn die hinterlegte Kaution ist natürlich längst für Mietrückstände, Prozesskosten etc. aufgebraucht.

Ratsam kann es sein bereits zu diesem Zeitpunkt einen ortskundigen Immobilienmakler hinzuzunehmen. Dieser kann Sie darüber aufklären welcher Renovierungsumfang sinnvoll ist um die Neuvermietung anzugehen. Steht der Verkauf der Immobilie im Vordergrund können ebenfalls ratsame und weniger ratsame Renovierungsmaßnahmen besprochen werden.

Eine Beurteilung der Gesamtsituation sollte immer von einem Experten direkt vor Ort begutachtet werden um für Sie das beste Ergebnis zu erzielen.